Zur Inbetriebnahme der PV-Anlage führen wir seit über 20 Jahren erfolgreich normkonforme Abnahmen und Anmeldungen verschiedener Anforderungen und Anlagendimensionen durch.
Für Privatleute, Gewerbebetriebe, Projektentwickler, PV-Montagebetriebe, Solarunternehmen, den Photovoltaik-Vertrieb oder Franchise-Unternehmen.
Sie haben Ihre Photovoltaik-Anlage selbst in Privatleistung
montiert oder die Anlage ist von Dritten nicht fertiggestellt
worden und benötigen eine Abnahme und Anmeldung?
Oder für Unternehmen im üblichen Projektablauf in Eigenschaft
als Gewerbebetrieb, Projektentwickler, PV-Montagebetrieb,
Solarunternehmen, den Photovoltaik-Vertrieb oder
Franchise-Unternehmen. Wenn aus bestimmten Gründen eine externe
Bearbeitung notwendig ist oder nicht selbst erbracht werden
kann.
Dann unterstützen wir Sie mit der kompletten
Abwicklung bis zur Inbetriebnahme. Erledigen alle
erforderlichen Leistungen und Formalitäten. Wir bringen Ihre
Anlage ans Netz – schnell, zuverlässig und zum fairen
Preis.
Für mögliche finale AC oder DC Anschlüsse und Ergänzungen in
der Zähleranlage, koordinieren und veranlassen wir auch bei
Bedarf und Wunsch sofort die notwendigen nötigen
Elektroarbeiten durch unseren Elektromeister. Somit erhalten
Sie alles zuverlässig und zielführend aus einer Regie. Sie
brauchen nichts weiter zu unternehmen. Das garantiert dann auch
die korrekte Ausführung Ihrer Zähleranlage nach den
Anforderungen des zuständigen Netzbetreibers und eine
problemlose erfolgreiche Anmeldung.
Die Anmeldung einer PV-Anlage beim Netzbetreiber ohne Ortstermin mit persönlicher
Abnahme, also ohne komplette Prüfung und Messung am
Objekt durch eine ausgewiesene Fachkraft, ist nicht zulässig und somit
als illegal zu
bezeichnen.
Es handelt sich dabei um sogenannte Gefälligkeitsabnahmen,
welche formell wirkungslos sind.
In etwa vergleichbar mit dem TÜV eines Kfz, wobei über das
Internet oder telefonisch die Plakette gekauft würde. Das
funktioniert auch nicht tatsächlich.
Uns sind etliche Vorfälle
bekannt, wo Netzbetreiber Kenntnis so zur Anmeldung gebrachter
PV-Anlagen erlangt haben. Und zunächst einmal den Betrieb ans
öffentliche Netz untersagten und die Anmeldung auf der
Grundlage verweigert wurde. Da sind wir dann ins Spiel
gekommen, um die korrekte Abnahme und Anmeldung
durchzuführen.
Die Vorschrift rechtfertig sich schon damit, daß durch die örtliche Prüfung mögliche Anlagenfehler festgestellt werden und somit Personen- und Sachschäden vermieden werden.
Anmeldungen ohne entsprechende Erst-Prüfungen oder Gefälligkeitsabnahmen, wie teilweise online im Internet angeboten, erfolgen von uns selbstverständlich nicht.
Der genaue Umfang und mögliche Weiterungen richten sich dann nach Ihrem tatsächlichen Bedarf und individueller Anforderung der Photovoltaik-Anlage und Begebenheiten. -> Sprechen Sie uns an! Wir freuen uns auf Ihre Anfrage.
Die Anmeldung und positive Abnahme kann nur bei komplett mangelfreier und ordnungsgemäßer Photovoltaik-Anlage und in direktem Zusammenhang stehender Elektroinstallation erfolgen.